Kinderschutzbeauftragte

  • Erstellen und implementieren sie das Schutzkonzept und entwickeln es weiter
  • Fungieren sie als AnsprechpartnerInnen für Kinder, Jugendliche, Bezugs- und Helfersysteme; wie auch für MitarbeiterInnen betreffend aller Anliegen des internen Kinderschutz (Verdacht, Beschwerde)
  • Jedes Kinderschutzzentrum hat mindestens eine/n Kinderschutzbeauftragte/n